Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Software as a Service (B2B) — Spaceport AI, betrieben von der Spaceport Ventures GmbH.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die Spaceport Ventures GmbH (im Folgenden „Spaceport Ventures") entwickelt und betreibt die Software Spaceport AI (im Folgenden „die Software") als Software-as-a-Service-Anwendung, mithilfe derer Kunden ihr Unternehmenswissen in einer durchsuchbaren KI-Wissensdatenbank zusammenführen, per Chat und KI-Agenten nutzen sowie Arbeitsabläufe automatisieren. Die von Spaceport Ventures betriebene Software entspricht dabei dem aktuellen Stand der Technik. Die damit erzielten Analyse-, Antwort- und Bearbeitungsergebnisse basieren immer auf den vom Kunden oder weiteren berechtigten Nutzern bereitgestellten Daten. Spaceport Ventures weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Verarbeitung durch KI-Modelle potenziell mehrdeutiger Inhalte mehrere oder auch fehlerhafte Ergebnisse entstehen können. Eine Überprüfung und Anpassung der Ergebnisse an die eigenen Bedürfnisse obliegt immer allein dem Kunden oder jeweiligen Nutzer.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Spaceport Ventures betreffend die Software mit ihren Kunden im unternehmerischen Verkehr sowie Kunden, bei denen es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Insbesondere gelten diese AGB für alle Verträge, die ein Kunde zur Nutzung der von Spaceport Ventures bereitgestellten Software as a Service abschließt — einschließlich der kostenlosen Testphase. Sie gelten ferner für alle von Spaceport Ventures auf gesonderte Anforderung erbrachten Werkleistungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich von Spaceport Ventures zugestimmt wurde.
(4) Die Software beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten von Spaceport Ventures oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Software im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Gestattet ist die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsings, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die vorübergehende Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
(5) Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand ist die
(a) Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und
(b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der Spaceport Ventures sowie
(c) die Erbringung etwaiger Werkleistungen,
im individualvertraglich vereinbarten Umfang (im Folgenden „Individueller Auftrag"). Im Rahmen einer kostenlosen Testphase erfolgt die Bereitstellung unentgeltlich und zeitlich befristet auf die im Rahmen der jeweiligen Kampagne angegebene Dauer; Spaceport Ventures ist berechtigt, den Zugang nach Ablauf der Testphase zu sperren.
(2) Nach Fertigstellung etwaiger Customizing-Leistungen fordert Spaceport Ventures den Kunden in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder unter Angabe konkreter, nachvollziehbarer Mängel zu verweigern. Verstreicht die Frist ohne Verweigerung oder Mängelbezeichnung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Spaceport Ventures hierauf in der Aufforderung ausdrücklich hingewiesen hat.
(3) Individuelle Aufträge über Werkleistungen sind rechtlich eigenständige Verträge. Soweit Customizing-Leistungen eine Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, erfasst der bestehende Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO diese Leistungen.
§ 3 Softwareüberlassung
(1) Spaceport Ventures stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Spaceport Ventures die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Softwaredokumentation.
(3) Spaceport Ventures beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) Spaceport Ventures entwickelt die Software laufend weiter und verbessert sie durch laufende Updates und Upgrades.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software
(1) Spaceport Ventures räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertraglich vereinbarte Software während der vereinbarten Dauer bestimmungsgemäß und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software und die über sie bereitgestellten Daten und Dienste nicht für folgende Zwecke nutzen, es sei denn, Spaceport Ventures hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt:
- zum Betrieb kritischer Infrastrukturen (z. B. Elektrizitätswerke, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinische Geräte) im Sinne der Europäischen Richtlinie 2008/114/EG, deren Ausfall unvorhersehbare wirtschaftliche oder physische Schäden zur Folge hätte;
- für illegale Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die Rechte Dritter oder anwendbare Gesetze verletzen;
- für das Versenden von Spam oder sonstiger unerwünschter Werbung;
- zur Übermittlung von Daten an Spaceport Ventures, die aufgrund von Datenschutzgesetzen, vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder Rechten Dritter nicht übermittelt oder verarbeitet werden dürfen.
(2) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung bearbeiten und vervielfältigen.
(3) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet.
§ 5 Einräumung von Speicherplatz
(1) Spaceport Ventures überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann dort Inhalte bis zum vereinbarten Umfang ablegen. Reicht der Speicherplatz nicht mehr aus, verständigt Spaceport Ventures den Kunden; entsprechende Kontingente können vorbehaltlich Verfügbarkeit nachbestellt werden.
(2) Spaceport Ventures trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(4) Spaceport Ventures trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter und nimmt hierzu regelmäßige Backups nach dem Stand der Technik vor.
(5) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Mit Beendigung des Vertrages stellt Spaceport Ventures dem Kunden die mit Exportfunktionalitäten versehenen Daten zum Download zur Verfügung; die übrigen Daten werden nach Beendigung gelöscht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 6 Support
(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem jeweiligen Individuellen Auftrag. In der kostenlosen Testphase besteht kein Anspruch auf Support.
(2) Spaceport Ventures wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software innerhalb der vereinbarten Zeiten nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten.
§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen zur Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen führen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen erfolgt täglich. Die Wartung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00–17:00 Uhr (MEZ) gewährleistet, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort der Spaceport Ventures. Bei schweren Fehlern erfolgt die Wartung binnen 8 Stunden ab Kenntnis.
(3) Die Verfügbarkeit der im Individuellen Auftrag vereinbarten Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Diese Verfügbarkeitszusage gilt nicht für die kostenlose Testphase.
§ 8 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie, länger als sechs Wochen andauernder und nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf sowie nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig und vollständig zu leisten (u. a. Bereitstellung von Informationen und Zugangsdaten, Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners, rechtzeitige Rückmeldung).
(2) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
Mitwirkung hinsichtlich der Nutzung der Software:
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinzuweisen.
(4) Unbeschadet der Datensicherung durch Spaceport Ventures ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten verantwortlich und hat diese vor der Eingabe auf Viren oder schädliche Komponenten zu prüfen.
(5) Dem Kunden werden Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Er ist verpflichtet, diese geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und das initiale Passwort beim ersten Login zu ändern.
(6) Für die in die KI-Anwendungen eingegebenen Daten ist der Kunde allein verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen.
§ 10 Vergütung
(1) Für kostenpflichtige Nutzungen verpflichtet sich der Kunde, Spaceport Ventures das im Individuellen Auftrag vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die kostenlose Testphase ist unentgeltlich; nach ihrem Ablauf ist für eine Weiternutzung ein kostenpflichtiger Vertrag erforderlich.
(2) Die Vergütung vertraglich vereinbarter Werkleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Individuellen Auftrag.
§ 11 Mängelhaftung/Haftung
(1) Spaceport Ventures garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen des Vertrages. Für die kostenlose Testphase wird die Software „wie besehen" ohne Verfügbarkeits- oder Funktionszusage bereitgestellt.
(2) Schadensersatzansprüche gegen Spaceport Ventures sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Spaceport Ventures, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Spaceport Ventures nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Spaceport Ventures nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Spaceport Ventures haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Individuellen Auftrag nicht abweichend vereinbart, wird ein kostenpflichtiger Vertrag für die Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen; er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden und verlängert sich sonst um ein weiteres Jahr. Die kostenlose Testphase endet automatisch mit Ablauf der Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 13 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Der Kunde ist selbst für die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Kunden und Vertragspartner verantwortlich.
(2) Spaceport Ventures verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
(3) Für die in die KI-Anwendungen eingegebenen Daten ist der Kunde allein verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Spaceport Ventures.
§ 15 Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.